NIS: Nichtionisierende Strahlung


Als nichtionisierende Strahlung (NIS) bezeichnet man elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich 0 Hz bis 300 GHz. Nichtionisierende Strahlung, oder Elektrosmog, entsteht überall dort, wo elektrische Spannungen angelegt sind oder elektrische Ströme fliessen. Antenne

Quellen von nichtionisierender Strahlung

Quellen von NIS im Niederfrequenzbereich sind z.B. Hochspannungsleitungen und Transformatoren, sowie elektrische Maschinen und Haushaltgeräte mit Netzfrequenz 50 Hz, aber auch Fahrleitungen und die Stromversorgung der Eisenbahn (Frequenz 16 2/3 Hz).
SBB Leitungen
Quellen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung sind unter anderem Radio- und Fernsehsender, Mobilfunkantennen und -telefone, Funk- und Radaranlagen. Antenne
Am 1. Februar 2000 ist in der Schweiz die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft getreten. Sie regelt die Emissionen von nichtionisierender Strahlung, und legt Immissionsgrenzwerte und Anlagegrenzwerte fest.

Das Angebot von ARIAS im NIS-Bereich:

  • Berechnung und Modellierung der Immissionen von nieder- und hochfrequenten Strahlungsquellen (Immissionsprognosen);
  • Beurteilung von Standorten bestehender Antennen und/oder Beurteilung von Gesuchen für neue Antennenstandorte (nach NIS-Verordnung);
  • Beurteilung des von Gesuchstellern eingereichten Umweltverträglichkeits-Berichtes im Auftrag der Bewilligungsbehörde (nach NIS-Verordnung);
  • Anlagen- und Immissionskataster

modifiziert:

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